Im Bereich Telekommunikation stecken unterschätzte Potenziale, die noch gut gehoben werden können. Gerade in Zeiten von Preissteigerungen ist es sehr wichtig, sich diese zunutze zu machen. Zudem haben sich auch die vertraglichen Rahmenbedingungen dafür günstig entwickelt – denn es gab im Dezember 2021 eine wichtige Änderung im Telekommunikationsgesetz.
Bisher haben sich Verträge nach Ablauf der Vertragslaufzeit meist automatisch um 12 Monate verlängert. Dies fällt jetzt weg - stattdessen werden Verträge auf unbestimmte Zeit verlängert, mit der Option, monatlich zu kündigen.
Diese Änderung gilt sowohl für Neu- und Altverträge. Betroffen sind alle Verträge, bei denen es um rufnummerbasierte Sprachübertragung oder Internetzugangdienste geht, die öffentlich zugänglich sind. Sie gilt also für Mobilfunk-, Festnetz- und Internetverträge, jedoch nicht für Standortvernetzungsprodukte bzw. reine Punkt-zu-Punkt-Verbindungen.
Welchen Vorteil haben Sie dadurch?
- Die bisher übliche Verschlechterung Ihrer Verhandlungsposition durch die ungewollte Vertragsverlängerung Ihrer einzelnen Mobilfunkkarten, Sprachanschlüsse und Internetleitungen ist obsolet.
- Sie müssen sich nicht kurzfristig entscheiden, ob Sie Ihren Vertrag auslaufen lassen oder eine Verlängerung um 12 Monate wünschen.
Wichtig: Wenn Sie Ihren Vertrag vor Dezember 2021 gekündigt haben, können Sie die Kündigung zurückziehen und erneut kündigen, um von dem neuen Recht Gebrauch zu machen.
Eine Harmonisierung von Einzelvertragslaufzeiten ist damit deutlich einfacher geworden.
Wir empfehlen Ihnen, sich von Ihrem Anbieter eine aktualisierte Aufstellung der Einzelvertragslaufzeiten Ihrer Mobilfunkkarten, Internetleitungen, etc. geben zu lassen, um daraus ggf. vorgezogene Neuverhandlungen abzuleiten.